Übersicht der Förderungen
-
Grundfördersatz: 15%
Mit iSFP: + 5%
Die Gebäudehülle spielt eine entscheidende Rolle in der Energieeffizienz eines Gebäudes. Durch gezielte Einzelmaßnahmen kann der Wärmeverlust minimiert und der Energieverbrauch gesenkt werden. Hier sind einige wichtige Einzelmaßnahmen, die an der Gebäudehülle durchgeführt werden können:
1. Dämmung der Außenwände
Wärmedämmverbundsystem (WDVS):
Anbringen von Dämmplatten (z. B. aus Styropor oder Mineralwolle) auf der Außenseite der Wände.
Reduziert den Wärmeverlust erheblich.
Innendämmung:
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn eine Außendämmung nicht möglich ist.
Verwendung von speziellen Dämmmaterialien, die wenig Platz benötigen.
2. Dach- und Geschossdeckendämmung
Dachdämmung:
Dämmung des Daches, um Wärmeverluste durch das Dach zu minimieren.
Verschiedene Methoden: Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung.
Dämmung der obersten Geschossdecke:
Isolation der Decke zum nicht beheizten Dachraum.
Einfache und kostengünstige Maßnahme zur Energieeinsparung.
3. Fenster- und Türsanierung
Austausch von Fenstern:
Einbau von 3-fach-verglasten Fenstern mit einem niedrigen U-Wert.
Verbesserung der Dämmung und Reduzierung von Zugluft.
Türen:
Austausch oder Aufrüstung von Außentüren mit besserer Dämmung.
Verwendung von Dichtungen, um Luftleckagen zu minimieren.
4. Verbesserung der Luftdichtheit
Luftdichtheitsprüfung:
Durchführung einer Blower-Door-Test, um undichte Stellen zu identifizieren.
Abdichten von Rissen und Fugen (z. B. mit Dichtstoffen oder Folien).
-
Grundfördersatz: 15%
Mit iSFP: + 5%
Gefördert werden:
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Kältetechnik zur Raumkühlung
Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
-
Grundfördersatz: 30%
Klimageschwindigkeitsbonus: max 20%
Einkommenbonus ( für Einkommensschwache ) : 20%
Es können aber maximal nur 70 % Förderung erreicht werden.
-
Grundfördersatz: 15%
Mit iSFP: + 5%
Z.B der Einbau von smarten Heizkörperthermostaten
-
Grundfördersatz: 50%
-
Grundfördersatz: 50%
Höhe der Förderung:
50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650€ bei 1-2 Familienhäuser, und max. 850€ bei Wohnhäusern ab 3 WE
-
50 % bis auf 1300 € gedeckelt.
Förderung maximal 650 €
-
Grundfördersatz: 30%
Klimageschwindigkeitsbonus: max 20%
Einkommenbonus ( für Einkommensschwache ) : 20%
Quellenangabe:
www.bafa.de
www.KFW.de